Präzisierung

Bürgerentscheid kommt vermutlich auch dann, wenn Schopfheims Rat Naturbad-Beschluss zurücknimmt

Am 24. November kommt das Streitthema Naturbad im Gemeinderat erneut zur Sprache. Ein Bürgerentscheid, betont die Stadt, entfalle aber nur, wenn der Rat eine Sanierung als konventionelles Bad beschließe.  

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Ein Bürgerentscheid lässt sich nur dan...meinderat im Sinne der IG entscheidet.  | Foto: Nicolai Kapitz
Ein Bürgerentscheid lässt sich nur dann vermeiden, wenn der Gemeinderat im Sinne der IG entscheidet. Foto: Nicolai Kapitz

Die Stadt Schopfheim legt Wert auf eine Klarstellung beim Thema Bürgerentscheid zum Naturbad: Zwar wird die Frage, ob das Freibad in ein Naturbad umgewandelt werden soll, wie berichtet am Montag, 24. November, im Gemeinderat erneut behandelt. Doch ist es laut Stadtverwaltung keineswegs so, dass bei einer Rücknahme des im Sommer gefällten Ratsbeschlusses pro Naturbad automatisch auch das von der Interessensgemeinschaft Sport- und Familienbad lancierte Bürgerbegehren entfallen würde. "Ein Bürgerentscheid entfällt ausschließlich dann, wenn der Gemeinderat im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet", teilt die Stadt in einer präzisierenden Presseinformation mit. Dies bedeute konkret, dass der Bürgerentscheid nur dann nicht stattfinde, wenn der Gemeinderat am 24. November beschließe, das Schwimmbad als konventionelles (chemisch-technisches) Bad zu sanieren. Jeder andere Beschluss münde – auch bei einer Rücknahme der Naturentscheidung – folglich in einen Bürgerentscheid, der dann voraussichtlich am 8. März, dem Sonntag der Landtagswahl, abgehalten würde.

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