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Entschädigung bei Streik

Bundesgerichtshof stärkt Fluggastrechte

Christian Rath
  • Di, 04. September 2018, 20:30 Uhr
    Wirtschaft

Auch bei einem Streik können Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.

Fällt ein Flug aus, stehen Passagieren bis zu 600 Euro Entschädigung zu.  | Foto: dpa
Fällt ein Flug aus, stehen Passagieren bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Foto: dpa
Es ging um einen Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen Hamburg 2015.
Seit 2005 haben Reisende in der EU Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung, wenn ihr Flug stark ...

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