Eltern können keine Entlastung für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung beanspruchen. Das entschied das Bundessozialgericht. Geklagt hatte eine Freiburger Familie.
Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwoch, es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern und Kinderlose die gleichen Beiträge in diese Sozialversicherungen zahlen. "Ein Verfassungsverstoß liegt nach ...