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Justizvollzug

Bundestag regelt Sicherungsverwahrung neu

Christian Rath
  • Fr, 09. November 2012, 00:06 Uhr
    Deutschland

Der Bundestag hat das Recht der Sicherungsverwahrung reformiert. Die "Haft nach der Strafe" soll künftig mehr auf Therapie und Entlassung der Verwahrten zielen als bisher.

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Schlüssel drehen sich auch in der Sicherungsverwahrung – doch einiges ist anders als im Gefängnis. Foto: dapd
FREIBURG. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Im Mai 2011 hat Karlsruhe das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung ...

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