Der Bundestag hat das Recht der Sicherungsverwahrung reformiert. Die "Haft nach der Strafe" soll künftig mehr auf Therapie und Entlassung der Verwahrten zielen als bisher.
FREIBURG. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Im Mai 2011 hat Karlsruhe das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung ...