Das Bundesverfassungsgericht rügt die bayerische Justiz im Fall Gustl Mollath. Die Weigerung, Mollath aus der Psychiatrie zu entlassen, sei schlecht begründet und damit verfassungswidrig gewesen. Eine Verfassungsbeschwerde Mollaths hatte jetzt Erfolg.
Mollath war von 2006 bis August 2013 zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht ...