Account/Login

Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht prüft Hartz-IV-Sanktionen

Anja Semmelroch

Von Anja Semmelroch (dpa)

So, 13. Januar 2019 um 19:12 Uhr

Wirtschaft

Sozialrichter aus Gotha bezweifeln, dass es verfassungsgemäß ist, Hilfebedürftigen das Geld zu kürzen.

Im Jobcenter müssen sich die Hartz-IV-Empfänger melden.
Im Jobcenter müssen sich die Hartz-IV-Empfänger melden.
Mit fast einer Million Sanktionen jährlich bringen die Jobcenter Hartz-IV-Empfänger auf Linie: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger Geld. Sozialrichter wollen dem in Karlsruhe ein Ende bereiten.
Die Frage ist: Darf der Staat überhaupt Menschen in Existenznot bringen, um Druck auszuüben? Am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel