Account/Login

Bundesverfassungsgericht

Bundeswehr-Einsatz im Innern erlaubt

Christian Rath
  • Sa, 18. August 2012, 00:05 Uhr
    Deutschland

Die Bundeswehr darf zur Abwehr terroristischer Angriffe auch militärische Waffen wie Jagdflugzeuge einsetzen. Dies hat der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat seine...eutschen Luftraum in engen Grenzen zu.  | Foto: dapd
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung geändert und lässt Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum in engen Grenzen zu. Foto: dapd
Konkret ging es um das Luftsicherheitsgesetz von 2005. Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, von Terroristen entführte Jets abzudrängen und notfalls abzuschießen – bevor sie wie bei den Anschlägen am 11. September 2001 in den USA als Massenvernichtungswaffen benutzt werden. 2006 wurde die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel