Die Bundeswehr darf zur Abwehr terroristischer Angriffe auch militärische Waffen wie Jagdflugzeuge einsetzen. Dies hat der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
Konkret ging es um das Luftsicherheitsgesetz von 2005. Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, von Terroristen entführte Jets abzudrängen und notfalls abzuschießen – bevor sie wie bei den Anschlägen am 11. September 2001 in den USA als Massenvernichtungswaffen benutzt werden. 2006 wurde die ...