Für geheime Kommandoaktionen der Bundeswehr ist keine nachträgliche Zustimmung der Abgeordneten mehr nötig, urteilt Karlsruhe. Aufhänger war ein Einsatz in Libyen.
Der Bundestag muss geheimhaltungsbedürftige Hilfseinsätze der Bundeswehr nicht nachträglich genehmigen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte deshalb eine Verfassungsklage der Grünen ab. Grundsätzlich seien aber auch Bundeswehreinsätze mit humanitärer Zielrichtung ...