Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt den uneinsichtigen 41-Jährigen zu einer Geldstrafe von 4900 Euro.
BAD SÄCKINGEN (gsl). Wegen veruntreuender Unterschlagung hat das Amtsgericht Bad Säckingen einen 41-jährigen Busfahrer verurteilt. 70 Tagessätze von 70 Euro sind von ihm zu entrichten. Im ...