Seit Anfang November ist für die Ummeldung bei der Einwohnerbehörde eine Vermieterbestätigung nötig.
Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es bringt neue Pflichten für Mieter und Vermieter. Seit drei Wochen muss ein Einzug oder Auszug gemeldet werden – und zwar mit einer Bescheinigung vom Vermieter. Diese Pflicht gab es ...