Account/Login

Influencer

Cathy Hummels gewinnt Schleichwerbungsprozess

  • dpa

  • Mo, 29. April 2019, 11:25 Uhr
    Wirtschaft

Sie hat fast eine halbe Million Instagram-Follower – und die wissen, dass sie im Netz kommerzielle Interessen verfolgt, sagt das Landgericht München. Es handle sich nicht um Schleichwerbung.

Cathy Hummels  | Foto: dpa
Cathy Hummels Foto: dpa
Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab.

Informierte Leser wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung.

Rechtslage für Influencer trotzdem weiter unklar

Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein.

Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage, ob sogenannte Influencer überhaupt noch Dinge anpreisen dürfen, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt. Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht.

Im Münchner Fall warf der Verband Cathy Hummels unlautere Werbung in mehreren Fällen vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite ("@catherineyyy") Internet-Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Hummels wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte. Echte Werbung hingegen kennzeichnet die ehemalige Moderatorin mit dem Hinweis "Bezahlte Partnerschaft".

Ressort: Wirtschaft

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel