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Damit’s bei einer Prüfung kein böses Erwachen gibt

  • Nathalie Sandel

  • Mi, 18. November 2015
    Kreis Lörrach

EXPERTEN ZUM THEMA: Die höheren Anforderungen an eine korrekte Buchführung betreffen vor allem die EDV von Betrieben.

  | Foto: ZVG
Foto: ZVG
LÖRRACH. Ende 2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein harmlos erscheinendes Schreiben, das seit 1. Januar 2015 Wirkung hat. Es enthält Neuerungen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Diese könnten einigen Unternehmern bei der nächsten Betriebsprüfung zum Verhängnis werden.
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