Alle Katzen und Kater, die nicht nur drinnen leben, müssen in Breisach unfruchtbar gemacht werden. Für die Kastration haben die Besitzer Zeit bis 15. Oktober. Dem Gemeinderat gehe es um das Tierwohl.
Ab 15. Oktober müssen alle freilaufenden Katzen und Kater in Breisach kastriert sein. Nur Katzen, die die Wohnung nicht verlassen, sind von dieser Pflicht befreit. Die Kosten von bis zu 240 Euro müssen die Besitzer tragen. Das sieht die Katzenschutzverordnung vor, die der Gemeinderat auf den Weg gebracht hat. Mit dem Zwang zum Kastrieren soll Leid ...