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Das Feld des Nachbarn muss nicht geschützt werden

Christian Rath
  • Sa, 17. Februar 2001
    Wirtschaft

Bundesgerichtshof bewahrt einen Winzer vor Schadensersatz, der seinen Weinberg längere Zeit nicht bewirtschaftete.

KARLSRUHE. Wer seinen Weinberg brach liegen lässt, muss nicht für Mehltauschäden auf dem Nachbargrundstück geradestehen. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, das auch für andere ...

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