Türsteher einer Bad Säckinger Disco wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (wies). Mit einem Schuldspruch und einer Geldstrafe von 2300 Euro endete die Berufungsverhandlung gegen einen Türsteher wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Die erste kleine ...