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"Das hätte ins Auge gehen können"

  • Sa, 04. April 2009
    Bad Säckingen

Türsteher einer Bad Säckinger Disco wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt.

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (wies). Mit einem Schuldspruch und einer Geldstrafe von 2300 Euro endete die Berufungsverhandlung gegen einen Türsteher wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Die erste kleine ...

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