Die Untersuchungskommission ist auf vieles gestoßen, was bei den Behörden nicht gut lief. Im Fokus stehen vor allem Versäumnisse bei den beiden Gerichtsentscheidungen – aber auch die Kommunikation klappte nicht.
Der Abschlussbericht zum Missbrauchsfall in Staufen ist einmalig in seiner Art. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das Amtsgericht Freiburg und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald haben alle verfügbaren Akten dazu ausgewertet. "Sehen Sie das auch als Ausdruck von Selbstkritik an", sagte Alexander Riedel, Präsident des OLG, bei der Pressekonferenz in Freiburg. Der Abschlussbericht widmet sich den Versäumnissen der Behörden, verzichtet aber auf personalisierte Schuldzuweisungen und gegenseitige Schuldvorwürfe zwischen den beteiligten Behörden. Indes macht er eine Reihe von Vorschlägen für strukturelle Verbesserungen. Riedel: "Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen."