Mit dem Baustopp, den das Oberverwaltungsgericht Münster verhängt hat, ist die Rodung des Hambacher Forsts nicht dauerhaft verboten.
Die Eil-Entscheidung stellt nur sicher, dass bis zum endgültigen Urteil keine "vollendeten Tatsachen" geschaffen werden. Im Hauptsacheverfahren geht es um den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 der RWE Power AG, in dem auch die ...