Karlsruhe hat entschieden, dass die Brennelementesteuer, die die Bundesregierung im Rahmen des Atomausstiegs 2011 eingeführt hat, nichtig ist, und dass dies auch rückwirkend gilt.
Einen Popularitätspreis bei den Bürgern wird das Bundesverfassungsgericht für sein jüngstes Urteil wahrscheinlich nicht bekommen. So unbeliebt wie die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke sind sonst nur wenige Wirtschaftszweige. Aber von Beliebtheitswerten oder Abneigungen darf sich ...