Ein 56-jähriger Polizist wird vom Amtsgericht wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt.
Ein Polizeihauptmeister ist gestern vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Der 56-Jährige hatte sich im vergangenen Jahr von einem Autohändler, gegen den Beamte seines Polizeipostens im Freiburger Westen, zeitweise auch er ...