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Der Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden

Christian Rath
  • Fr, 22. Dezember 2017
    Wirtschaft

Das Bundesarbeitsgericht weist die Klage einer früheren Mitarbeiterin gegen das Herzzentrum in Bad Krozingen ab.

Eine  Grippeimpfung im Herbst wird von vielen  Ärzten empfohlen.   | Foto: dpa
Eine Grippeimpfung im Herbst wird von vielen Ärzten empfohlen. Foto: dpa
ERFURT. Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb Grippeschutzimpfungen durchführen, haften nicht für mögliche Impfschäden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall aus Bad Krozingen.
Im November 2011 wurden die Beschäftigten des Herzzentrums Bad ...

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