Das Bundesarbeitsgericht weist die Klage einer früheren Mitarbeiterin gegen das Herzzentrum in Bad Krozingen ab.
ERFURT. Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb Grippeschutzimpfungen durchführen, haften nicht für mögliche Impfschäden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall aus Bad Krozingen.
Im November 2011 wurden die Beschäftigten des Herzzentrums Bad ...