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"Der Arzt haftet für die Folgen"

  • Mo, 29. März 2010
    Gesundheit & Ernährung

BZ-INTERVIEW: Rechtsanwalt Rudolf Ratzel über Grundregeln, die Patienten im Kunstfehler-Prozess beachten sollten.

Rudolf Ratzel  | Foto: bz
Rudolf Ratzel Foto: bz

Auch Ärzte sind nicht perfekt. Selbst den Besten unterlaufen manchmal Kunstfehler, die teilweise schlimme Folgen für die Patienten haben. Über die Möglichkeiten, rechtlich gegen den Arzt vorzugehen, sprach Christian Rath mit Rechtsanwalt Rudolf Ratzel. Er ist Vorsitzender der AG Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins und Fachanwalt für Medizinrecht in München.

BZ: Herr Ratzel, nehmen wir folgenden fiktiven Fall: Eine ältere Frau bricht sich bei einem Sturz die Hand, sie wird operiert, doch die Hand bleibt steif. Sie hat den Verdacht, dass der Arzt bei der Operation Fehler gemacht hat. Unter welchen Voraussetzungen kann sie vom Arzt Schadensersatz verlangen?
Ratzel: Der Arzt haftet für die Folgen einer ganz oder teilweise fehlgeschlagenen Operation, wenn er nicht sorgfältig gehandelt hat. ...

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