Hütten auf dem Lehener Bergle, die größer sind als erlaubt, müssen wieder auf Normalmaß gebracht werden. Das ist das Ergebnis einer Begehung, über die im Ortschaftsrat berichtet wurde.
Das Lehener Bergle ist ein Landschaftsschutzgebiet: Es gibt genaue Vorschriften, wie Besitzer und Pächter die dortigen Parzellen nutzen dürfen. Doch zuletzt hat sich Wildwuchs breit gemacht, deshalb gab es jetzt eine Begehung – mit Konsequenzen: In elf Parzellen müssen zu große Hütten und Zäune entfernt werden. Das ...