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Der BGH soll Klarheit schaffen

Christian Rath
  • Fr, 30. Juli 2010
    Deutschland

Ein neues Gesetz macht den Bundesgerichtshof zum Oberschiedsrichter / Es geht um Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung.

Wegsperren für immer ist juristisch eine knifflige Sache.  | Foto: dpa
Wegsperren für immer ist juristisch eine knifflige Sache. Foto: dpa

BERLIN/FREIBURG. Der Bundesgerichtshof soll schnell für einheitliche Rechtsprechung bei der Sicherungsverwahrung sorgen. Ein entsprechendes Gesetz tritt am heutigen Freitag in Kraft. Derzeit besteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Entscheidungen in den Bundesländern. Konkret geht es um mindestens 70 Straftäter, die auf eine sofortige Entlassung aus der Sicherungsverwahrung hoffen.

Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben, solange er noch als gefährlich gilt. Diese "Haft nach der Haft" galt früher als Prävention, doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied ...

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