Der Bundesnachrichtendienst kann am Frankfurter Internetknoten "de-cix" weiter strategisch die Telekommunikation überwachen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte jetzt eine Klage des Knotenbe
treibers ab. Er könne sich nicht auf die Fernmeldefreiheit berufen.
Schon seit Jahrzehnten betreibt der Bundesnachrichtendienst eine strategische Überwachung der Telekommunikation von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Dabei will der BND Informationen für Lagebilder gewinnen, ...