Der Bundesgerichtshof verwirft alle Revisionen gegen das Urteil zum Mord an Walter Lübcke. Somit stimmt er dem Urteil des Oberlandesgerichts zu. Der Teilfreispruch für Markus H. hingegen bleibt.
Es wird keinen neuen Prozess zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) geben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in vollem Umfang und wies alle Revisionen ab.
"Immer wenn ein Mensch aus politischen Gründen ...