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Der Glücksbringer kommt auf Anruf

  • Mi, 02. Januar 2013
    Rheinfelden

Neuregelungen im Schornsteinfegerrecht seit 1. Januar / Künftig herrscht freie Arbeitswahl auf beiden Seiten.

Die Rheinfelder Bezirksschornsteinfege...Wilfried Armbruster und Alex Riegert.   | Foto: Heinz Vollmar
Die Rheinfelder Bezirksschornsteinfegermeister Eberhard Rastetter (von links), Wilfried Armbruster und Alex Riegert. Foto: Heinz Vollmar

RHEINFELDEN. Die Schornsteinfeger zählen seit Generationen zu den wichtigen Dienstleistern. Nicht nur aufgrund des von ihnen ausgeübten Handwerks wird ihnen von der Bevölkerung eine bedeutende Rolle beigemessen, den Schornsteinfegern werden zudem Glücksbringer-Qualitäten zugesprochen. Besonders zur Jahreswende wollen viele einen Mann in Schwarz berühren. In deren Beruf hat sich mit Jahresbeginn wieder einiges geändert.

Reform greift zum 1. Januar
Konkrete Änderungen
Die Haus- und Wohnungseigentümer erhalten vom Bezirksschornsteinfegermeister einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieser regelt, wann welche Kehr-, Mess-, beziehungsweise Überprüfungsarbeiten an den ...

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