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Der Nachwuchs darf laut sein

  • Kai Althoetmar

  • Sa, 12. September 2009
    Haus & Garten

Wer wegen Kinderlärm vor Gericht zieht, verliert in der Regel / Kinderfreundliche Umgebung ist erwünscht

Für Kinder erlaubt: Lachen, Weinen, Sp... zu den  allgemeinen Ruhezeiten sein.   | Foto: dpa/tmn
Für Kinder erlaubt: Lachen, Weinen, Spielen, Schreien. Leiser sollte es zu den allgemeinen Ruhezeiten sein. Foto: dpa/tmn
Wo Familien in Mehrfamilienhäusern dicht an dicht mit kinderlosen Haushalten zusammenleben, gibt es schon mal Krach – vor allem wegen des Lärms. Deutsche Gerichte gelten in Sachen Kinderlärm als kinderfreundlich. "Sie begründen das damit, dass die Allgemeinheit ein Interesse an einer kinderfreundlichen Umgebung hat, und angemessene ...

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