Sittenwidrig, arglistig: Das Urteil fällt eindeutig aus – doch auch jetzt entschuldigt sich VW nicht. Das spricht für sich. Lob verdient hingegen der Gesetzgeber – für die neue Musterfeststellungsklage.
Nun ist es rechtskräftig. VW hat seine Kunden "sittenwidrig" geschädigt und die Genehmigungsbehörden "arglistig" ...