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Bei Facebook nun auch mit Pseudonym

  • Christoph Dernbach (dpa)

  • Di, 13. Februar 2018
    Deutschland

Berliner Gericht urteilt, dass die Klarnamenpflicht in dem sozialen Netzwerk unzulässig ist.

Viele  Voreinstellungen von Facebook  sind für rechtswidrig erklärt worden.  | Foto: dpa
Viele Voreinstellungen von Facebook sind für rechtswidrig erklärt worden. Foto: dpa
BERLIN. Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook ...

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