Hermann Lüdeking wurde als Kind von der SS geraubt und in ein Nazi-Heim gesteckt. Nun klagt der 82-Jährige gegen die Bundesrepublik Deutschland. Er will als Opfer eines Kriegsverbrechens anerkannt werden.
Im Aschenbecher auf dem braunen Holztisch im Wohnzimmer qualmt eine selbstgestopfte Zigarette, aus der Küche nebenan dampft der Duft von Gulasch und Bandnudeln herüber. An den Wänden dieser kleinen Wohnung nahe des Zentrums von Bad Dürrheim hängen Bilder mit Alpenlandschaften, Andenken an einen Besuch des Berliner Pergamonmuseums und Familienfotos. In der braunen Schrankwand stehen einige Meter an Büchern über den Nationalsozialismus.
Hermann Lüdeking pafft und blickt auf das neunseitige Urteil vor ihm. "Verwaltungsgericht Köln – im Namen des Volkes", steht da, darüber das nordrhein-westfälische Landeswappen. Und weiter unten, dass die Klage von Herrn Hermann Lüdeking gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generalzolldirektion Köln, wegen Kriegsfolgenrecht durch den Vorsitzenden Richter Schommertz ...