BZ-Interview
Freiburger Historiker hält griechische Reparationsforderungen für absurd

Was ist von den griechischen Reparationsforderungen für im Zweiten Weltkrieg begangenes Unrecht Nazi-Deutschlands zu halten? Und wie soll Berlin reagieren? Karl-Heinz Fesenmeier sprach darüber mit dem Freiburger Historiker Ulrich Herbert.
BZ: Sind die griechischen Ansprüche berechtigt?
Herbert: Ja und nein. Nein – weil es dafür ein klare Rechtsgrundlage nicht gibt, nachdem die Londoner Schuldenkonferenz von 1953 bestimmt hat, dass die Reparationsfrage erst nach einem abschließenden Friedensvertrag geregelt wird, den es aber nie gegeben hat. Ja – weil Griechenland in der deutschen Besatzungszeit tatsächlich schwer geschädigt worden ist und die spezifische Situation der Nachkriegszeit es mit sich gebracht hat, dass die Bundesrepublik von Reparationsforderungen weitgehend befreit worden ist.
BZ: War der 2+4-Vertrag zur Vereinigung Deutschlands 1990 kein Friedensvertrag?
Herbert: Nein. Die juristische Formulierung war so gehalten, dass das ...
Herbert: Ja und nein. Nein – weil es dafür ein klare Rechtsgrundlage nicht gibt, nachdem die Londoner Schuldenkonferenz von 1953 bestimmt hat, dass die Reparationsfrage erst nach einem abschließenden Friedensvertrag geregelt wird, den es aber nie gegeben hat. Ja – weil Griechenland in der deutschen Besatzungszeit tatsächlich schwer geschädigt worden ist und die spezifische Situation der Nachkriegszeit es mit sich gebracht hat, dass die Bundesrepublik von Reparationsforderungen weitgehend befreit worden ist.
BZ: War der 2+4-Vertrag zur Vereinigung Deutschlands 1990 kein Friedensvertrag?
Herbert: Nein. Die juristische Formulierung war so gehalten, dass das ...