Gesetzentwurf
Krankenkassen: Zusatzbeiträge für mehr Qualität

Die Bundesregierung regelt die Finanzierung der Krankenkassen neu. Viele Versicherte werden erst entlastet, später wird es für sie wohl auf breiter Front teurer. Der Beitrag der Arbeitgeber dagegen bleibt eingefroren – was auf Kritik stößt.
Nach dem Mindestlohn und der Rente mit 63 hat die Große Koalition erneut ein Reformvorhaben umgesetzt. Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), mit dem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung umgebaut wird.
Aktuelle Lage: Heute liegt der Beitragssatz, den alle 130 Krankenkassen nehmen, bei einheitlich 15,5 Prozent der Einkommen oder Renten. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte, 8,2 Prozentpunkte zahlen die Kassenmitglieder.
Änderungen ab 2015: Ab 2015 wird der einheitliche Satz auf 14,6 Prozent sinken, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen ...
Aktuelle Lage: Heute liegt der Beitragssatz, den alle 130 Krankenkassen nehmen, bei einheitlich 15,5 Prozent der Einkommen oder Renten. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte, 8,2 Prozentpunkte zahlen die Kassenmitglieder.
Änderungen ab 2015: Ab 2015 wird der einheitliche Satz auf 14,6 Prozent sinken, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen ...