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Verstößt Merkels Video-Podcast gegen das Verbot von Staatsrundfunk?

Christian Rath

Von

Di, 10. April 2018 um 09:23 Uhr

Deutschland

BZ-Plus Die Bundesregierung ist im Netz auf allen Ebenen aktiv: als bundeskanzlerin.de, auf YouTube, Instagram und Facebook oder als "RegSprecher" bei Twitter. Ist das legal?

Seit 2011 bereits  mischt die Bundesregierung  auch bei YouTube mit.   | Foto: dpa
Seit 2011 bereits mischt die Bundesregierung auch bei YouTube mit. Foto: dpa
"Unsere Bundesregierung verwandelt sich heimlich in eine Art Internet-Rundfunksender", raunte Comedian Jan Böhmermann kürzlich in seinem "Neo Magazin Royale". Und er präsentierte viele lustige Filmchen mit Kanzlerin Angela Merkel. "Ob das alles legal ist, interessiert bis heute niemand", behauptete Böhmermann. Tatsächlich ist die Bundesregierung auf allen Ebenen aktiv: Im World Wide Web als bundeskanzlerin.de, auf Twitter als "RegSprecher" Steffen Seibert und natürlich bei Facebook, Youtube und Instagram.
Und ständig ...

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