Die Arroganz der Macht

Vor dem Verfassungsgericht geht es um die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament.
Wenn die Verfassungsrichter in Karlsruhe heute über den Eilantrag von Union und FDP beraten, dann gilt es, einen ziemlich einmaligen Fall zu entscheiden: Muss eine Regierung einen Nachtragshaushalt vorlegen, um ein Vorhaben genehmigen zu lassen, dessen Kosten den Haushalt des laufenden Jahres überhaupt nicht belasten?