Um einen europaweiten Mindestschutz der Verbraucher zu sichern, planen die EU-Mitgliedsstaaten eine Regelung beim Einkauf im Ausland und im Internet. Notwendig wird die Regelung wegen des wachsenden Internethandels.
Mit der Durchlässigkeit der Ländergrenzen sind für die Verbraucher beim grenzüberschreitenden Einkauf Grauzonen entstanden: Welches Recht wird angewendet, wenn der Käufer in Deutschland wohnt, der Händler aber in Tschechien seinen Sitz hat?
Welches Ziel wird mit dem EU-Richtlinienvorschlag verfolgt?
Welche Unterschiede bestehen im konkreten Fall zwischen den einzelnen Verbraucherrechten?
Entscheidende ...