Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) legt fest, welche Wehren mit welcher Mannschaftsstärke im Notfall ausrücken müssen. Nun wurde sie überarbeitet und aktuellen Bedingungen angepasst.
Seit Ende September gilt für die Feuerwehren im Landkreis Lörrach eine neue Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Sie legt fest, welche Wehren mit welcher Mannschaftsstärke im Notfall ausrücken müssen. Die zentrale Stelle für alle Notrufe ist die Integrierte Leitstelle an der Weiler Straße in Lörrach. Wie bisher werden von dort aus die Hilfe- und ...