Das kann Bauträgern nicht gefallen: Die Stadtverwaltung darf ihnen Kaufverträge abluchsen, die sie mit Grundstückseigentümern geschlossen haben. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Stadtverwaltung in die Kaufverträge zwischen Grundstückseigentümern und Investoren eintreten darf. Damit hat sie die Klagen zweier Bauträger gegen das Rathaus abgewiesen. Die Begründung erfolgt schriftlich in den nächsten Wochen.
Rückblick: Die Stadt Freiburg will Grundstücke kaufen, wo immer es möglich ...