Kommentar
Die geplante Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist Symbolpolitik

Worauf sich Union und SPD nach langem Streit über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz geeinigt haben, macht nichts besser, meint Norbert Wallet. Man sollte auf die Reform verzichten.
Mit dem Grundgesetz sollte man keine Symbolpolitik betreiben. Es regelt die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Alles, was im Verfassungstext steht, soll Gewicht und eigenständige Bedeutung haben. Werden Änderungen oder Ergänzungen gewünscht, muss zweierlei geprüft werden: Erstens sollte sich in Lebenspraxis und Rechtsprechung erwiesen haben, dass überhaupt Anlass für die Überarbeitung besteht. Und zweitens sollte der neue Text tatsächlich praktische Wirkung erzielen.
Hintergrund: Kinderschutzverbände sehen Entwurf für Kinderrechte im Grundgesetz ...
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