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Die Geschädigten setzen sich ein

Di, 16. Oktober 2007

Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

28-Jähriger kommt mit acht Monaten auf Bewährung nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Vollrausch davon.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Kann es strafbar sein, wenn sich jemand mit Alkohol volllaufen lässt bis zur Besinnungslosigkeit? Es kann. Nämlich dann, wenn dieser Jemand in seinem Zustand eine Straftat begeht, für die er nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil er zu stark betrunken war, um sein Verhalten noch kontrollieren zu können. Ein solcher Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Neustadt verhandelt. "Vorsätzlicher Vollrausch" lautete die Anklage, zudem musste sich der 28-Jährige noch wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Der Angeklagte befindet sich seit gut zwei Monaten in einer stationären Alkoholentzugstherapie. "Ich möcht’ mein Leben komplett ändern", erklärte er. Dazu gehöre auch der Verzicht auf Drogen wie Haschisch. Nach erfolgreicher Therapie habe er Aussicht zunächst auf Arbeit und dann auch auf eine Ausbildungsstelle, erzählte der Arbeitslose auf Nachfrage. Die ...

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