Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird ab 2022 Pflicht. Das Beispiel Rheinfelden zeigt aber, dass das Gesetz von der Realität weit entfernt ist. Die Stadt müsste vier Millionen investieren.
In gut einem Jahr soll sich der Alltag von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verbessern. Denn zum 1. Januar 2022 tritt eine bereits 2013 beschlossene Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft, die besagt, dass der öffentliche Nahverkehr vollständig barrierefrei sein muss. Dass dies aber mit der Realität wenig zu tun hat, zeigt das Beispiel Rheinfelden. Die Verwaltung hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag ...