Das Freiburger Schöffengericht hat einen 39 Jahre alten Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – auf Bewährung.
Zudem muss er an das Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Dass der Angeklagte so glimpflich mit einer Bewährungsstrafe davonkam, lag vor allem daran, dass die Tat bereits ein volles Jahrzehnt zurücklag. ...