Zum 1. Juni können die Bundesländer für Städte mit Wohnungsnot die Mieterhöhung bei neuen Verträgen begrenzen / Für Makler gilt das Bestellerprinzip.
BERLIN. Die Mietpreisbremse soll Wohnen in begehrten Gegenden wieder bezahlbar machen. Doch schafft sie, was sie soll? Betroffene warnen: Keine Wirkung ohne Nebenwirkung.
Wer gerade auf Wohnungssuche ist, wird sie herbeisehnen. Vermieter und ...