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Ilka Günther
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Mo, 21. Mai 2012
Kreis Lörrach
EXPERTEN ZUM THEMA (1): Wie Anleger eine doppelte Besteuerung bei Kapitaleinkünften vermeiden können.
LÖRRACH. Wer in ausländische Aktien investiert, muss oft mit einer doppelten Belastung rechnen. Zum einen mit der Quellensteuer, welche direkt bei der Auszahlung der Dividenden im Ausland einbehalten wird und zum anderen muss der Anleger für seine Kapitaleinkünfte in Deutschland eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen. So kommt es im ersten Schritt zu einer doppelten Belastung (Doppelbesteuerung) durch die Quellensteuer im Ausland und die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung.
Wie die Doppelbesteuerung vermieden werden kann, soll an folgendem Beispiel aufgezeigt werden (der Solidaritätszuschlag und eine etwaige Kirchensteuer bleiben unberücksichtigt). Ein deutscher Grenzgänger erwirbt zehn Aktien seines Schweizer Arbeitgebers, welche er in seinem Depot bei einer deutschen Bank hält. In ...