Bisher übernahmen die Kommunen als Träger der Feuerwehren die Kosten für deren Einsätze. Das soll sich ändern. Das Innenministerium will jetzt das Feuerwehrgesetz ändern. Wir sprachen mit Kreisbrandmeister Reinhard Kirr.
BZ: Das geänderte Feuerwehrgesetz sieht erweiterte Möglichkeiten zur Kostenerstattung vor, wenn die Wehren im Zusammenhang mit Fahrzeugen, zumeist also mit Unfällen, im Einsatz sind. Wie wird sich das auswirken? Erwartet die Wehr einen ...