Account/Login

Dienst an der Schneeschaufel

  • Jonathan Boese

  • Di, 17. Januar 2017
    Waldshut-Tiengen

Satzung der Stadt regelt die private Räumung von öffentlichen Wegen / Werktags ist das Schippen und Streuen ab 7 Uhr Pflicht.

Vorschrift ist das Schneeschippen auf Gehwegen vor Privathäusern   | Foto: Peter Rosa
Vorschrift ist das Schneeschippen auf Gehwegen vor Privathäusern Foto: Peter Rosa

WALDSHUT-TIENGEN. Wenn es schneit, bedeutet das nicht nur für den städtischen Schneeräumdienst Arbeit. Auch Hauseigentümer beziehungsweise Mieter werden an die Schneeschaufel gebeten. Von wem, wo und wie viel geräumt werden muss, wird durch die sogenannte Ortssatzung geregelt, diese unterscheidet sich in Details von Gemeinde zu Gemeinde.

In der Streupflichtsatzung der Stadt Waldshut-Tiengen steht festgeschrieben: Eigentümer, egal ob auf dem Grundstück wohnend oder lediglich Eigentümer, sind dafür verantwortlich, dass der an ihr Areal angrenzende Gehweg bei Schneefall geräumt und gestreut wird. Liegt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel