Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wollte eine Frau in Bad Säckingen gegen zwei Polizeibeamte vorgehen. Verurteilt wurde nun allerdings die 43-Jährige – die eigenen Tonaufnahmen wurden ihr zum Verhängnis.
BAD SÄCKINGEN. Wer ein nichtöffentliches Gespräch ohne Wissen des Gesprächspartners auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar und kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ...