Account/Login

Drei Viertel des Gedichts bleiben verboten

Christian Rath

Von

Sa, 11. Februar 2017

Computer & Medien

Landgericht Hamburg: Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen Erdogan darf zu weiten Teilen nicht mehr ausgestrahlt werden.

Jan Böhmermann   | Foto: dpa
Jan Böhmermann Foto: dpa
Das Landgericht Hamburg hat dem Satiriker Jan Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Gedichts "Schmähkritik" zu wiederholen. Es bestätigte damit seine einstweilige Verfügung vom Mai 2016. Böhmermann hatte für diesen Fall schon im Vorfeld angekündigt, in Berufung zu gehen.
...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel