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Ehemaliger Sicherungsverwahrter darf sich weiter bewähren

  • Fr, 01. März 2013
    Freiburg

60-Jähriger muss sich vor Gericht wegen eines Vergehens aus der Haftzeit verantworten / dubioser Zeuge erscheint den Richtern glaubhaft.

Vier Jahre und zwei Monate liegt zurück, wofür sich ein 60-jähriger Angeklagter am Mittwoch vor dem Schöffengericht Freiburg verantworten musste. Im Dezember 2008 soll er als damaliger Sicherungsverwahrter mit Hilfe eines Vollzugsbeamten im hiesigen ...

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