Ehemaliger Sicherungsverwahrter darf sich weiter bewähren
60-Jähriger muss sich vor Gericht wegen eines Vergehens aus der Haftzeit verantworten / dubioser Zeuge erscheint den Richtern glaubhaft.
60-Jähriger muss sich vor Gericht wegen eines Vergehens aus der Haftzeit verantworten / dubioser Zeuge erscheint den Richtern glaubhaft.
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