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Ehrlich sein lohnt sich

  • Sa, 20. Oktober 2012
    Neues für Kinder

Zwei Kinder haben im Bus Geld gefunden, beim Fahrer abgegeben – und eine Belohnung bekommen.

Sie freuen sich: Hannes und Maxi aus Gundelfingen Foto: michaela Schätzle/dpa/bz
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Schau mal, das sind ja fünf Euro!" Hannes Schätzle aus Simonswald stupst seine große Schwester Maxi an. Die beiden stehen im Bus und wollen gerade aussteigen, als Hannes auf dem Boden den Geldschein liegen sieht. Die Geschwister heben ihn auf und bringen ihn dem Busfahrer. Keine Sekunde denken die beiden darüber nach, das Geld einfach einzustecken. "Das wäre ja wie geklaut", sagt Maxi, die zehn Jahre alt ist. Ihr zwei Jahre jüngerer Bruder ergänzt: "Irgendjemand ist ja sehr traurig, dass ihm das Geld jetzt fehlt." Der Busfahrer, dem die Kinder den Fünf-Euro-Schein geben, bedankt sich und verspricht, das Geld demjenigen zurückzugeben, der es verloren hat. Er hat da so eine Vermutung.

Drei Tage später bekommen Maxi und Hannes Post: ein Brief von dem SBG-Busfahrer. Was für eine Überraschung! "Der Busfahrer hat uns für unsere Ehrlichkeit gelobt", erzählt Hannes. "Er fand, dass wir uns einen Finderlohn verdient haben." Deshalb klebten in dem Brief zwei Ein-Euro-Stücke, für jedes Kind eins, damit es keinen Streit gab. "Wir haben uns riesig gefreut und das Eis, das wir davon gekauft haben, hat super geschmeckt", erinnert sich Maxi. Die beiden haben richtig Glück gehabt, dass sie so einem freundlichen Busfahrer begegnet sind. Denn eigentlich hätten sie überhaupt gar keinen Finderlohn bekommen müssen. So lautet nämlich das Gesetz. Aber der Reihe nach. Was ist überhaupt Finderlohn? Das sagt eigentlich schon der Name: eine Belohnung für denjenigen, der etwas findet und es dem Besitzer zurückgibt. Über die Art der Belohnung aber kann man wunderbar streiten: Für den einen ist eine Tafel Schokolade ein prima Dankeschön, der andere findet, es muss Geld sein.

Deshalb gibt es dafür ein Gesetz. Da steht zum Beispiel drin, dass der Finder einen Finderlohn erhält, der vom Wert der Sache abhängt. Bei fünf Euro sind das zum Beispiel 25 Cent. Aber im Gesetz steht auch, dass man gar kein Recht auf einen Finderlohn hat, wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden Dinge findet, die weniger als 50 Euro wert sind. Maxi und Hannes haben den Fünf-Euro-Schein im Bus gefunden, also einem öffentlichen Verkehrsmittel. Und klar, fünf Euro sind viel weniger wert als 50 Euro. Deshalb haben sie genau genommen kein Recht, einen Finderlohn zu bekommen. Behalten sollte man es trotzdem nicht, denn die gefundenen Sachen gehören nach wie vor dem Besitzer.

Falls ihr selbst einmal etwas findet, das jemand verloren hat, und niemand in der Nähe ist, dem ihr das Fundstück geben könnt, dann bringt es am besten ins Fundbüro. So etwas gibt es in jeder Stadt. Hier werden gefundene Gegenstände mindestens sechs Monate lang aufbewahrt. Hat der Besitzer in dieser Zeit sein Eigentum nicht abgeholt, darf der Finder es behalten. Umgekehrt gilt: Wenn ihr selber mal etwas verliert, was euch wichtig ist, geht ins Fundbüro. Bestimmt war jemand so ehrlich wie Maxi und Hannes und hat es dort abgegeben.

Ressort: Neues für Kinder

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 20. Oktober 2012: PDF-Version herunterladen

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