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Eichstetter Jugend darf mitwählen

Manfred Frietsch
  • &

  • Sa, 13. April 2013
    Eichstetten

Wahlreform greift schon im Juli.

EICHSTETTEN. Junge Eichstetter, die in diesem Sommer 16 oder 17 Jahre alt sind, werden zu den ersten Jugendlichen in Baden-Württemberg gehören, die vom neuen Kommunalwahlrecht Gebrauch machen können. Am Donnerstag hatte der baden-württembergische Landtag entschieden, das aktive Wahlrecht bei kommunalen Wahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Diese Änderung wird auch bei der Bürgermeisterwahl, die am 14. Juli ansteht, schon wirksam werden.

Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, selbst als Kandidat zu einer Wahl anzutreten, bleibt aber nach wie vor auf Erwachsene ab 18 Jahre begrenzt.
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